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Flugblatt Bochum-Pass - 2007
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Kostenlose Ferienpässe jetzt beantragen!
Kurz vor Ferienbeginn weist die Soziale Liste Bochum darauf hin, dass auch in diesem Jahr Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen kostenlose Ferienpässe erhalten können. Neben dem Besuch von vielen Veranstaltungen und Angeboten in Jugendfreizeithäusern ist vor allem das auch das kostenlose Baden und Schwimmen in einem der Bochumer Bäder mit dem Ferienpass verbunden.
Weil es widersprüchliche Informationen über die Ausgabe von kostenlosen Ferienpässen gab, hat die Ratsgruppe der Soziale Liste Bochum bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Die Regelung bei der Stadt Bochum sieht wie folgt aus:
Der Personenkreis der diese kostenlosen Ferienpässe beantragen kann umfasst Kinder und Jugendliche von BezieherInnen von ALG II, nach dem SGB II, ebenso Kinder- und Jugendliche die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe), nach Asylbewerberleistungs-gesetz, nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
Zur Beantragung ist die Vorlage eines gültigen Bochum-Passes (Vergünstigungsausweis) oder ein entsprechender Bescheid der Sozialbehörde notwendig. Die Pässe sind in den Bezirksverwaltungsstellen erhältlich.
Die Soziale Liste rät: Wenn noch nicht geschehen, gleich den Bochum-Pass mit beantragen bzw. erneuern lassen!
Im Jahr 2006 wurden 13.857 Ferienpässe ausgegeben, 3.882 davon kostenlos.
V.i.S.d.P.: Günter Gleising, Op de Veih 66, 44869 Bochum. Soziale Liste: Tel.: 910 1047/ E.mail: SOZIALELISTEimRat @bochum.de
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Flugblatt Bochum-Pass - 08/2006
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Bochum-Pass wird wieder eingeführt!
Der Rat der Stadt Bochum hat nun während seiner letzten Sitzung am 3. März neue Ermäßigungen für den Eintritt in städtischen kulturellen Einrichtungen, Sportstätten, Bildungsveranstaltungen und sozialen Einrichtungen beschlossen. Auch der Bochum-Pass wurde wiedereingeführt. Der Bochum-Pass gilt für folgende Einrichtungen:
Schauspielhaus, Stadthalle Wattenscheid, Bochumer Symphoniker, Stadtbücherei, Volkshochschule, Freilicht- und Waldbühne in Wattenscheid, Musikschule, Planetarium, Volkshochschule, Veranstaltungen des Jugendamtes, der Familienbildungsstätte, städtischer Schwimmbäder sowie das Museum.
Die Soziale Liste setzt sich weiter dafür ein, dass auch private Betreiber von Kultur- und Freizeitveranstaltungen auf den Bochum-Pass Ermäßigungen gewähren.
Wer kann den Bochum-Pass bekommen?
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SG BII)- Arbeitslosengeld II (ALG II);
- Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII);
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch– Zwölftes Buch (SGB XII);
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Bochum-Pass gilt auch für Personen, die ein Einkommen haben, das maximal 20% höher ist als die Grundbeträge und Kosten der Unterkunft nach SGB II oder SGB XII.
Wo muss der Pass beantragt werden?
Bei der Stadt Bochum in allen Bezirksverwaltungsstellen
Bezirk I Willy-Brandt-Platz 2-6 (Rathaus) Bezirk II Friedrich- Ebert- Str. 7 (Rathaus Wattenscheid) Bezirk III Heinrichstr. 42 (Gerthe) Bezirk IV Carl- von- Ossietzky- Platz 2 (Langendreer) Bezirk V Querenburger Höhe 256 (Querenburg) Bezirk VI Hattinger Str. 389 (Weitmar)
Wer Anspruch auf den Vergünstigungsausweis (Bochum-Pass) hat, sollte nicht länger warten und den BO-Pass bei der zuständigen Stelle beantragen. ---------------------------------------------------------------------------- Soziale Liste Bochum V. i. S. d. P.: Jürgen Bargmann, Gertrudisplatz 4, 44866 Bochum, Eigendruck
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17.03.2005 – Presseinformation
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Flugblätter vor Arbeitsamt und bei Montagsdemo
Soziale Liste wirbt für Bochum-Pass
Eine Flugblattaktion hat die Soziale Liste Bochum gestartet. Mit den Handzetteln, die vor dem Arbeitsamt, an Infoständen und bei der Montagsdemo verteilt werden, wird für den neuen Bochum-Pass geworben.
Der Rat der Stadt Bochum hat während seiner letzten Sitzung am 3. März neue Ermäßigungen für den Eintritt in städtischen kulturellen Einrichtungen, Sportstätten, Bildungsveranstaltungen und sozialen Einrichtungen beschlossen. Auch der Vergünstigungsausweis (Bochum-Pass) wurde wiedereingeführt. Er soll bei den Ermäßigungen als Nachweis dienen.
„Die Soziale Liste Bochum will mit ihren Flugblättern für den Bochum-Pass werben und sich außerdem weiter dafür einsetzen, dass auch private Veranstalter von Kultur- und Freizeitveranstaltungen auf den Bochum-Pass Ermäßigungen gewähren“, erläutert Günter Gleising, Ratsmitglied der Sozialen Liste.
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28.02.2005 – Presseinformation
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Fragen zum „Wegfall“ des Bochum Passes und Vorschläge zu zukünftigen verbilligten Angeboten
Der Rat der Stadt Bochum wird in seiner Sitzung am Donnerstag den 3 März auch über die „Anpassung von Entgeltbefreiungs-/Entgeltermäßigungstatbeständen in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum an die Arbeitsmarktreform Hartz IV“ beraten.
Die Soziale Liste Bochum hat sich mit folgenden Fragen und Vorschlägen an der vorbereitenden Diskussion für die Ratssitzung beteiligt. Das Schreiben im Wortlaut:
Bochum 2005-02-25
Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz SPD-Ratsfraktion; CDU-Ratsfraktion, Fraktion „Die Grünen in Rat“; FDP-Ratsfraktion; UWG-Ratsfraktion; PDS-Ratsfraktion Arbeitsloseninitiative Werkschlag; Bochumer Sozialforum; Agenda-Beirat u. a.
Vergünstigungen für Arbeitslose und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bei Benutzung städtischer Einrichtungen (sog. Bochum Pass) und Anpassung von Entgeltbefreiungs-Entgeltermäßigungstatbeständen in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum an die Arbeitsmarktreform Hartz IV (Top I/12. Ratssitzung 3. 3. 2005)
Der Rat der Stadt Bochum hat 1985 und ff Eintrittsermäßigung von 50 % für das Schauspielhaus, die Bochumer Symphoniker, Hallen- und Freibäder, Planetarium u. a. beschlossen. Ein Antrag der Sozialen Liste im Rat zu einem „erweiterten Bochum-Pass“ ist im Rat am 25. 11. 04 diskutiert und zur weiteren Behandlung an den Sozialausschuss überwiesen worden.
In den vergangenen Monaten und auch in der Ratssitzung am 25. 11. 2005 wurde von verantwortlicher Seite immer wieder auf die Möglichkeit zur Beantragung des Bochum-Passes hingewiesen. Die WAZ-Bochum schrieb am 27. 11. 2004: „Bei der Diskussion“ (im Rat wurde) „geltend gemacht, dass es verbilligte Angebote für sozial Schwache bereits gebe…“. Ähnliches berichteten die Ruhr-Nachrichten.
Nun stellt sich beim Studium der Beschlussvorlage zum TOP I/12.für die Ratssitzung am 3. März heraus, das der Bochum-Pass (Vergünstigungsausweis) zum 31. 12. 2004 „weggefallen“ ist.
Von zahlreichen Bürgern ist uns in den letzten Monaten und Wochen immer wieder berichtet worden, sie würden keinen Bochum-Pass bekommen. Teilweise ist auf eine angebliche Zuständigkeit der ARGE verwiesen worden, oder Unkenntnis in den Bürgerbüros signalisiert worden. Manche Bürger sind auf diese Weise vom Kulturangebot der Stadt Bochum ausgeschlossen worden.
Wir haben zunächst die Frage: Wer hat wann den „Wegfall“ des Bochum-Passes beschlossen? Warum ist keine Übergangslösung getroffen worden?
Weiterhin regt die Soziale Liste Bochum an, als jeweiligen Nachweis nicht den „aktuellen Leistungsbescheid der zuständigen Behörde (Stadt Bochum bzw. Arbeitsgemeinschaft (Arge) Bochum“ zu verwenden, sondern den Bochum-Pass (Vergünstigungsausweis) wieder einzuführen. Vor allem sprechen auch Datenschutzaspekte und praktische Erwägungen für den Bochum-Pass.
Die Soziale Liste Bochum hatte weitergehende Vorstellungen zum Bochum-Pass in die Ratssitzung am 25. November 2004 eingebracht. Diese sind an den Sozialausschuss überwiesen worden. Eine Beratung dieses Antrages steht dort noch aus.
Wir regen weiterhin an, dass sich die Stadt Bochum auch bei privaten Betreibern von Kultur- und Freizeitveranstaltungen für eine Ermäßigung i. o. g. Sinn und für die Anerkennung des Bochum-Passes einsetzt.
Die Soziale Liste Bochum begrüßt die Neuaufnahme einer Härtefallregelung für § 4 Absätze 4 bis 6, regt aber eine generelle Härtefallregelung an.
Mit freundlichen Grüßen SOZIALE LISTE BOCHUM im Rat Günter Gleising
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